27 U 174/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-03-01, 27 U 174/92
Full text
Oberlandesgericht Köln — 27 U 174/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-03-01
Aktenzeichen: 27 U 174/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0301.27U174.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28. April 1992 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 123/89 - wird, soweit sie sich gegen die Beklagten zu 2. bis 4. richtet, zurückgewiesen.
Soweit sich die Berufung gegen den Beklagten zu 1. richtet, wird der Kläger des Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten zu 1) gegen Sicherheitsleistung von 19.000,00 DM, die Vollstreckung der Beklagten zu 2. bis 4. gegen Sicherheitsleistung von 25.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in jeweils derselben Höhe leisten.
Den Beklagten zu 2. bis 4. wird gestattet, Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu leisten.
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