20 U 26/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-01-20, 20 U 26/94
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 26/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-01-20
Aktenzeichen: 20 U 26/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0120.20U26.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.11.1993 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 4 O 96/93 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den gesamten ihr aus dem Unfall vom 03.11.1989 auf der H. in K. nach dem 28.02.1993 entstandenen und noch entstehenden materiellen Schaden zu erstatten, soweit er nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen.
Von den Kosten Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 8/9 und die Beklagte 1/9. Von den Kosten des Berufungsrechtszuges tragen die Klägerin 9/10 und die Beklagte 1/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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