3 U 138/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-02-03, 3 U 138/94
Oberlandesgericht Köln, 1995-02-03, 3 U 138/94
3 U 138/94Supreme CourtFeb 3, 1995
Regest
Haftungsfreistellung nach § 636 RVO für den Arbeitgeber bei Schülerunfall Verrichtet ein Schüler im Rahmen einer schulischen Veranstaltung Arbeiten in einem Tierheim und wird von einem der dort untergebrachten Tiere angefallen und verletzt, handelt es sich um einen dem Betrieb des Tierheims zuzuordnenden Arbeitsunfall mit der Folge, daß der Inhaber/Träger des Tierheims gemäß § 636 RVO von der Haftung für Personenschäden frei ist.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 3 U 138/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-02-03
Aktenzeichen: 3 U 138/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0203.3U138.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: RVO §§ 539, 636, 637
Leitsätze
Haftungsfreistellung nach § 636 RVO für den Arbeitgeber bei Schülerunfall
Verrichtet ein Schüler im Rahmen einer schulischen Veranstaltung Arbeiten in einem Tierheim und wird von einem der dort untergebrachten Tiere angefallen und verletzt, handelt es sich um einen dem Betrieb des Tierheims zuzuordnenden Arbeitsunfall mit der Folge, daß der Inhaber/Träger des Tierheims gemäß § 636 RVO von der Haftung für Personenschäden frei ist.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 07.06.1994 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (12 O 18/94) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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