20 U 216/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-07-07, 20 U 216/94
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 216/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-07-07
Aktenzeichen: 20 U 216/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0707.20U216.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten und die Anschluß-berufung der Klägerin wird das am 20. Oktober 1994 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 7 O 272/94 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.033.300,00 DM nebst 6 % Zinsen von 400.000,00 DM seit dem 30. Dezember 1993 und von 633.300,00 DM seit dem 15. Mai 1995 zu zah-len.
Die weitergehende Berufung und Anschlußberufung werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 1.104.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbR.en.
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