16 WX 144/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-10-06, 16 WX 144/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-10-06, 16 WX 144/95
16 WX 144/95Supreme CourtOct 6, 1995
Regest
Der Umstand, daß der sich um das Amt des Betreuers bewerbende Angehörige seinen Wohnsitz in großer räumlicher Entfernung vom Wohnort des Betroffenen hat, steht seiner Eignung als Betreuer nicht grundsätzlich entgegen. Es muß nach den konkreten Umständen des Einzelfalles darauf abgestellt werden, ob ein häufigerer Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Betreuer erforderlich ist oder nicht.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 144/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-10-06
Aktenzeichen: 16 WX 144/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1006.16WX144.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1897
Leitsätze
Der Umstand, daß der sich um das Amt des Betreuers bewerbende Angehörige seinen Wohnsitz in großer räumlicher Entfernung vom Wohnort des Betroffenen hat, steht seiner Eignung als Betreuer nicht grundsätzlich entgegen. Es muß nach den konkreten Umständen des Einzelfalles darauf abgestellt werden, ob ein häufigerer Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Betreuer erforderlich ist oder nicht.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.