Oberlandesgericht Köln, 1995-10-30, 6 U 184/95

6 U 184/95Supreme CourtOct 30, 1995

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 U 184/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-10-30

Aktenzeichen: 6 U 184/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1030.6U184.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.10.1995 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 31 O 350/95 - wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages von 30.000 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Der Klägerin wird auf ihren Antrag nachgelassen, die Si-cherheit auch durch Gestellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

4.) Die Beschwer der Klägerin wird auf 150.000 DM festge-setzt.

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