3 U 222/92•Oberlandesgericht Köln, 1995-11-14, 3 U 222/92
Full text
Oberlandesgericht Köln — 3 U 222/92 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 1995-11-14
Aktenzeichen: 3 U 222/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1114.3U222.92.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.7.1992 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (89 O 57/92) teilweise abgeändert. Die Klage wird, soweit sie über die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 153.777,61 DM nebst 5% Zinsen seit dem 25.2.1992 hinausgeht, abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen 36 %, die Beklagte 64%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000 DM abwenden, sofern die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe erbringen. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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