15 U 98/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-11-28, 15 U 98/94
Full text
Oberlandesgericht Köln — 15 U 98/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-11-28
Aktenzeichen: 15 U 98/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1128.15U98.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 14. April 1994 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 464/90 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
7.700,00 DM nebst 4 % Zinsen von 6.200,00 DM seit dem 17. Mai 1990 bis zum 30. Juni 1990 sowie 4 % Zinsen von 7.700,00 DM seit dem 01. Juli 1990 - Zug um Zug gegen Herausgabe des PKW F.G., amtliches Kennzeichen , Fahrgestell-Nr. -,
1.375,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 24. April 1992 sowie weitere 525,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 24. November 1992
zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die weiteren monatlichen Aufwendungen für die Unterstellung des PKW F.G., Fahrgestell-Nr. zu erstatten.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 4 % und die Beklagte 96 %; von den Kosten der Streithilfe werden dem Kläger 4 % und der Streithelferin 96 % auferlegt.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 4 % und die Beklagte 96 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.