22 U 73/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-12-19, 22 U 73/95
Full text
Oberlandesgericht Köln — 22 U 73/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-12-19
Aktenzeichen: 22 U 73/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1219.22U73.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 16.03.1995 - 7 O 463/94 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner mit Ausnahme der durch die Anrufung des Landgerichts Düsseldorf entstandenen Mehrkosten, die den Klägern auferlegt werden.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung der Kläger gegen eine Sicherheitsleistung von 620.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden.
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