9 U 108/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-12-19, 9 U 108/95
Full text
Oberlandesgericht Köln — 9 U 108/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-12-19
Aktenzeichen: 9 U 108/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1219.9U108.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlußberufung des Klägers wird das am 28.02.1995 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 O 169/94 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.413,61 DM nebst Zinsen in Höhe von 12,75 % vom 25.03.1994 bis 30.04.1994 und 12,25 % ab dem 01.05.1994 zu zahlen.
Es wird ferner festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger im Hinblick auf die gegen ihn von der Firma D Glaserei in H erhobene Schadenersatzforderung gemäß Rechnung Nr. 8.581/10.062 vom 01.12.1993 über 8.868,94 DM brutto Haftpflichtversicherungsschutz aus der Privathaftpflichtversicherung - Versicherungsschein-Nr. XXX XXX - zu gewähren.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehenden Rechtsmittel der Parteien werden zurückgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 4/5 und der Kläger 1/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 85 % und der Kläger zu 15 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.