Oberlandesgericht Köln, 1996-01-24, 16 Wx 200/95

16 Wx 200/95Supreme CourtJan 24, 1996

Full text

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 200/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-01-24

Aktenzeichen: 16 Wx 200/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0124.16WX200.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.09.1995 - 29 T 97/95 - abgeändert:

Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluß des Amtsgerichts Bergisch-Gladbach vom 19. September 1994

  • 35 II 28/94 - wird in der Hauptsache zurückgewiesen. Im Kostenpunkt wird dieser Beschluß dahin abgeändert, daß eine Er- stattung außergerichtlicher Kosten nicht stattfindet.

Die in zweiter und dritter Instanz ent- standenen Gerichtskosten tragen die Be- teiligten zu 2). Außergerichtliche Kosten sind auch insoweit nicht zu erstatten.

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