Oberlandesgericht Köln, 1996-01-26, Ss 677/95 - 242 -

Ss 677/95 - 242 -Supreme CourtJan 26, 1996

Full text

Oberlandesgericht Köln — Ss 677/95 - 242 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-01-26

Aktenzeichen: Ss 677/95 - 242 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0126.SS677.95.242.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihren Antrag, die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Urteils zu neuer Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen, wie folgt begründet:

Die sachlich-rechtlichen Mängel nötigen zur Aufhebung des angefochtenen Urteils.

Dem stimmt der Senat zu.

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