17 W 361/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-01-31, 17 W 361/95
Full text
Oberlandesgericht Köln — 17 W 361/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-01-31
Aktenzeichen: 17 W 361/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0131.17W361.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen wird der angefochtene Beschluß teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die aufgrund des Anerkenntnisurteils des Landgerichts Köln vom 29. Mai 1995 - 15 O 142/95 - von dem Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden auf 8.621,50 DM nebst 4% Zinsen seit dem 21. Juli 1995 festgesetzt. Der weitergehende Festsetzungsantrag der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Von den übrigen Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin 99/100, dem Beklagten 1/100 auferlegt.
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