16 WX 46/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-02-23, 16 WX 46/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-02-23, 16 WX 46/96
16 WX 46/96Supreme CourtFeb 23, 1996
Regest
16 Wx 46/96 - Beschluß vom 23.02.1996 - unanfechtbar. Wiedereinreise eines Ausländers AuslG § 57 Abs. 2 Ein Ausländer, der behauptet, nach Rechtskraft einer Ausreiseverfügung freiwillig ausgereist und erst zwei Jahre später wieder in die Bundesrepublik eingereist zu sein, muß konkrete, nachvollziehbare Angaben über die Modalitäten seiner Ausreise (Verkehrsmittel, Finanzierung der Reisekosten, Ausreiseort usw.) machen, wenn nicht eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen soll, daß er gar nicht ausgereist, sondern in der Bundesrepublik untergetaucht war.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 46/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-02-23
Aktenzeichen: 16 WX 46/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0223.16WX46.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: AUSLG § 57 ABS. 2; WIEDEREINREISE EINES AUSLÄNDERS
Leitsätze
16 Wx 46/96 - Beschluß vom 23.02.1996 - unanfechtbar.
Wiedereinreise eines Ausländers
AuslG § 57 Abs. 2 Ein Ausländer, der behauptet, nach Rechtskraft einer Ausreiseverfügung freiwillig ausgereist und erst zwei Jahre später wieder in die Bundesrepublik eingereist zu sein, muß konkrete, nachvollziehbare Angaben über die Modalitäten seiner Ausreise (Verkehrsmittel, Finanzierung der Reisekosten, Ausreiseort usw.) machen, wenn nicht eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen soll, daß er gar nicht ausgereist, sondern in der Bundesrepublik untergetaucht war.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.