3 U 1/94•Oberlandesgericht Köln, 1996-03-12, 3 U 1/94
Full text
Oberlandesgericht Köln — 3 U 1/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-03-12
Aktenzeichen: 3 U 1/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0312.3U1.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. September 1993 verkündete Grund- und Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 430/92 - wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Nebeninterventionen verursachten Kosten; diese werden den Streithelfern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM - auch in Form der selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse - abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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