Oberlandesgericht Köln, 1996-03-25, 5 U 148/95

5 U 148/95Supreme CourtMar 25, 1996

Full text

Oberlandesgericht Köln — 5 U 148/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-03-25

Aktenzeichen: 5 U 148/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0325.5U148.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Juni 1995 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 100/92 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangs-vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 25.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beiden Parteien wird nachgelassen, die Si-cherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Raiffeisen- oder Volksbank zu erbringen.

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