3 U 248/92•Oberlandesgericht Köln, 1996-04-19, 3 U 248/92
Full text
Oberlandesgericht Köln — 3 U 248/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-04-19
Aktenzeichen: 3 U 248/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0419.3U248.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlußberufung der Klägerin wird das am 8.10.1992 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (1 O 604/92) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Beklagten abgeändert und insgesamt neu gefaßt.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.262,50DM nebst Zinsen in Höhe von 11% für die Zeit vom 18.1. bis 30.9.1992 sowie ab dem 1.10.1992 in Höhe von 11,25% zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 5% und der Beklagte zu 95%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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