Oberlandesgericht Köln, 1996-04-26, 16 WX 56/96

16 WX 56/96Supreme CourtApr 26, 1996

Regest

Überlassung von Gemeinschaftseigentum an einen Wohnungseigentümer zur Sondernutzung. WEG § 15 Durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer kann ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums einem Eigentümer zur ausschließlichen Nutzung überlassen werden. Eine solche Vereinbarung ist als schuldrechtlicher Vertrag formlos gültig und kann auch stillschweigend - etwa durch konkludentes Verhalten - getroffen werden.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 56/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-04-26

Aktenzeichen: 16 WX 56/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0426.16WX56.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 15

Leitsätze

Überlassung von Gemeinschaftseigentum an einen Wohnungseigentümer zur Sondernutzung.

WEG § 15 Durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer kann ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums einem Eigentümer zur ausschließlichen Nutzung überlassen werden. Eine solche Vereinbarung ist als schuldrechtlicher Vertrag formlos gültig und kann auch stillschweigend - etwa durch konkludentes Verhalten - getroffen werden.

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