5 W 44/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-08-06, 5 W 44/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-08-06, 5 W 44/96
5 W 44/96Supreme CourtAug 6, 1996
Regest
Der Streitwert einer Klage um den Fortbestand eines Krankenversicherungsvertrages errechnet sich aus dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der Versicherungsprämie. Ausstehender Ersatz von Krankheitskosten ist nur hinzuzusetzen, wenn er mit der Klage zusätzlich geltend gemacht wird.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 W 44/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-08-06
Aktenzeichen: 5 W 44/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0806.5W44.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: GKG §§ 3, 9, 12
Leitsätze
Der Streitwert einer Klage um den Fortbestand eines Krankenversicherungsvertrages errechnet sich aus dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der Versicherungsprämie. Ausstehender Ersatz von Krankheitskosten ist nur hinzuzusetzen, wenn er mit der Klage zusätzlich geltend gemacht wird.
Tenor
Auf die Beschwerde des Prozeßbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluß der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3.4.1996 - 23 O 328/95 - unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen teilweise abgeändert und der Streitwert auf
18.040,26 DM
festgesetzt.
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