16 Wx 175/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-08-22, 16 Wx 175/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-08-22, 16 Wx 175/96
16 Wx 175/96Supreme CourtAug 22, 1996
Regest
Ein an sich unbefristet mögliches Rechtsmittel kann dann infolge Verwirkung unzulässig werden, wenn das Rechtsmittel erst nach einer unangemessen langen Zeit eingelegt wird und der Gegner infolge des zwischenzeitlichen Verhaltens des Rechtsmittelführers (z.B. vorbehaltlose Abrechnung aufgrund der später angefochtenen Entscheidung) annehmen konnte, die Angelegenheit sei endgültig abgeschlossen.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 175/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-08-22
Aktenzeichen: 16 Wx 175/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0822.16WX175.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG § 19
Leitsätze
Ein an sich unbefristet mögliches Rechtsmittel kann dann infolge Verwirkung unzulässig werden, wenn das Rechtsmittel erst nach einer unangemessen langen Zeit eingelegt wird und der Gegner infolge des zwischenzeitlichen Verhaltens des Rechtsmittelführers (z.B. vorbehaltlose Abrechnung aufgrund der später angefochtenen Entscheidung) annehmen konnte, die Angelegenheit sei endgültig abgeschlossen.
Tenor
Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20. Februar 1996 - 6 T 65/95 - aufgehoben und zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.