5 U 63/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-09-25, 5 U 63/96
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 U 63/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-09-25
Aktenzeichen: 5 U 63/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0925.5U63.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 14. 12. 1995 - 8 O 93/93 - abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.200,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Dem Beklagten wird gestattet, eine erforderliche Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer bundesdeutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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