12 U 81/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-10-24, 12 U 81/96
Full text
Oberlandesgericht Köln — 12 U 81/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-10-24
Aktenzeichen: 12 U 81/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1024.12U81.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20. März 1996 -23 O 75/95- wird zurückgewiesen.
Die im Berufungsrechtszug erhobene Widerklage wird abgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 24.000 DM abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor entsprechende Sicherheit leistet.
Als Sicherheitsleistungen werden auch selbstschuldnerische, unbefristete und unbedingte Bürgschaften einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zugelassen
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