Oberlandesgericht Köln, 1996-11-27, 5 U 39/94

5 U 39/94Supreme CourtNov 27, 1996

Full text

Oberlandesgericht Köln — 5 U 39/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-11-27

Aktenzeichen: 5 U 39/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1127.5U39.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten und der Streithelfer zu 1) und 5) gegen das am 24. November 1992 verkündete Teil- und Grund- Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln- 25 O 107/87- wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Streithelfer; diese sind von den Streithelfern jeweils selbst zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 31.000,- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, Sicherheit auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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