6 U 181/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-11-29, 6 U 181/95
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 181/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-11-29
Aktenzeichen: 6 U 181/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1129.6U181.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
I.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.10.1995 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 31 O 362/95 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefaßt:
1.) Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin über diejenigen Verletzungshandlungen Auskunft zu erteilen, die unter Ziffer 1 ihrer im landgerichtlichen Verfahren gestellten und nachfolgend auf Seite 6 dieses Urteils sinngemäß wiedergegebenen Anträge (Un-terlassungsanträge) bezeichnet worden sind, und zwar insoweit, als diese Verletzungshandlungen die Ausstattung von Parfums und/oder Körperpflegemitteln mit der Signatur "Picas-so" betreffen, wie sie auf Seite 3 des angefochtenen Urteils wiedergegeben ist (Vorder-seite des Faltblattes, dessen Rückseite auf Seite 4 des Urteils eingeblendet ist). Die Beklagten haben zur Erfüllung dieses Auskunftsanspruches die Menge der vertriebenen Produkte und - aufgeschlüsselt nach Kalendervierteljahren, Bundesländern und Werbeträgern - den Umfang der betriebenen Werbung anzugeben.
2.) Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die vorstehend unter Ziffer 1.) beschriebenen Verletzungshandlungen (Ver-wendung des Faltblattes) entstanden ist und noch entstehen wird.
3.) Im übrigen wird die Klage, soweit der Rechtsstreit nicht übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist, abgewiesen.
II.) Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III.)Die Kosten des Verfahrens erster Instanz haben die Klägerin zu 1/4 und die Beklagten zu 3/4 zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 1/5 und die Beklagten zu 4/5 zu tragen.
III.)Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.) Die Beschwer der Parteien wird wie folgt festgesetzt:
1.) für die Klägerin auf 8.000 DM, 2.) für die Beklagten auf 32.000 DM.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.