27 U 58/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-01-08, 27 U 58/96
Full text
Oberlandesgericht Köln — 27 U 58/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-01-08
Aktenzeichen: 27 U 58/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0108.27U58.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 19. April 1996 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 O 70/95 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Das Vorbehaltsurteil vom 29. September 1995 wird unter Wegfall des Vorbehalts aufrechterhalten.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 16.948,00 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 28. Dezember 1995 zu zahlen. Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin 2/7 und die Beklagte 5/7 zu tragen. Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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