25 WF 58/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-05-13, 25 WF 58/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-05-13, 25 WF 58/97
25 WF 58/97Supreme CourtMay 13, 1997
Regest
1. Die richterliche Anordnung der persönlichen Anhörung eines Kindes im Sorgerechtsverfahren ist eine beschwerdefähige Zwischenverfügung. 2. Ob das Gericht die persönliche Anhörung des Kindes in Abwesenheit der Eltern und sonstiger Verfahrensbeteiligter durchführt, entscheidet es nach seinem pflichtgemäßen Ermessen. 3. Zum Absehen von der persönlichen Anhörung des Kindes aus schwerwiegenden Gründen.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 58/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-05-13
Aktenzeichen: 25 WF 58/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0513.25WF58.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Normen: FGG §§ 19, 50 b
Leitsätze
-
Die richterliche Anordnung der persönlichen Anhörung eines Kindes im Sorgerechtsverfahren ist eine beschwerdefähige Zwischenverfügung.
-
Ob das Gericht die persönliche Anhörung des Kindes in Abwesenheit der Eltern und sonstiger Verfahrensbeteiligter durchführt, entscheidet es nach seinem pflichtgemäßen Ermessen.
-
Zum Absehen von der persönlichen Anhörung des Kindes aus schwerwiegenden Gründen.
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Bergheim vom 5. Februar 1997, soweit darin die richterliche Anhörung des oben genannten Kindes angeordnet worden ist, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.