21 WF 103/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-06-30, 21 WF 103/97
Full text
Oberlandesgericht Köln — 21 WF 103/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-06-30
Aktenzeichen: 21 WF 103/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0630.21WF103.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Streitwertbeschwerde von Rechtsanwalt Dr. S. vom 27. Mai 1997 gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Fa-miliengericht - Köln vom 2. Mai 1997 - 304 F 32/96 - wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung des Amtsgerichts läßt einen Rechtsfeh-ler nicht erkennen. Eine Erörterung über Ziffer 1) (Rückstand Trennungsunterhalt) und Ziffer 3) (Zugewinn-ausgleich) des gerichtlich protokollierten Vergleichs vom 24. Februar 1997 hat nicht stattgefunden. Hinzu kommt, daß außergerichtlich erzielte Einigungen selbst dann nicht werterhöhend wirken, wenn ihr Ergebnis - wie hier - in den Vergleich aufgenommen wird (vgl. Schnei-der, Streitwertkommentar, 10. Aufl., Rn. 4586 f. m.w.N.).
Was die Beschwerde hinsichtlich des Streitwerts für das Ehescheidungsverfahren angeht, so ist diese noch nicht beim Senat angefallen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.