Oberlandesgericht Köln, 1997-06-30, 21 WF 103/97

21 WF 103/97Supreme CourtJun 30, 1997

Full text

Oberlandesgericht Köln — 21 WF 103/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-06-30

Aktenzeichen: 21 WF 103/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0630.21WF103.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Streitwertbeschwerde von Rechtsanwalt Dr. S. vom 27. Mai 1997 gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Fa-miliengericht - Köln vom 2. Mai 1997 - 304 F 32/96 - wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung des Amtsgerichts läßt einen Rechtsfeh-ler nicht erkennen. Eine Erörterung über Ziffer 1) (Rückstand Trennungsunterhalt) und Ziffer 3) (Zugewinn-ausgleich) des gerichtlich protokollierten Vergleichs vom 24. Februar 1997 hat nicht stattgefunden. Hinzu kommt, daß außergerichtlich erzielte Einigungen selbst dann nicht werterhöhend wirken, wenn ihr Ergebnis - wie hier - in den Vergleich aufgenommen wird (vgl. Schnei-der, Streitwertkommentar, 10. Aufl., Rn. 4586 f. m.w.N.).

Was die Beschwerde hinsichtlich des Streitwerts für das Ehescheidungsverfahren angeht, so ist diese noch nicht beim Senat angefallen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.