9 U 123/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-08-19, 9 U 123/96
Full text
Oberlandesgericht Köln — 9 U 123/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-08-19
Aktenzeichen: 9 U 123/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0819.9U123.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. Juni 1996 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 355/95 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger aus der Rechtsschutzversicherung Nr. X Versicherungsdeckung zu gewähren für das Verfahren des Klägers gegen die E., S. B. und U. M. wegen Schadenersatz in Höhe von bis zu 150.000,00 DM infolge der Täuschungsanfechtung des Grundstückskaufvertrages über das Apartment Nr. Y. im Haus A. in F..
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/10 und die Beklagte zu 9/10.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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