Oberlandesgericht Köln, 1997-09-05, Ss 487/97

Ss 487/97Supreme CourtSep 5, 1997

Full text

Oberlandesgericht Köln — Ss 487/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-09-05

Aktenzeichen: Ss 487/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0905.SS487.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

I.

Der Schuldspruch des angefochtenen Urteils wird wie folgt abgeändert:

Der Angeklagte ist der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr schuldig - § 316 Abs. 1 und 2 StGB -

im übrigen wird die Revision zum Schuldspruch als unbegründet verworfen.

II.

Im Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Jülich zurückverwiesen

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.