Ss 487/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-09-05, Ss 487/97
Full text
Oberlandesgericht Köln — Ss 487/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-09-05
Aktenzeichen: Ss 487/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0905.SS487.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
I.
Der Schuldspruch des angefochtenen Urteils wird wie folgt abgeändert:
Der Angeklagte ist der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr schuldig - § 316 Abs. 1 und 2 StGB -
im übrigen wird die Revision zum Schuldspruch als unbegründet verworfen.
II.
Im Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Jülich zurückverwiesen
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