Oberlandesgericht Köln, 1997-09-12, 16 Wx 223/97

16 Wx 223/97Supreme CourtSep 12, 1997

Regest

Gegen die Ablehnung einer beantragten Berichtigung des Sitzungsprotokolls ist auch im WEG-Verfahren die Beschwerde nicht statthaft, wenn sie die Überprüfung erfordert, ob das Protokoll unrichtig ist.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 223/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-09-12

Aktenzeichen: 16 Wx 223/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0912.16WX223.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 43 Abs. 1, ZPO § 164

Leitsätze

Gegen die Ablehnung einer beantragten Berichtigung des Sitzungsprotokolls ist auch im WEG-Verfahren die Beschwerde nicht statthaft, wenn sie die Überprüfung erfordert, ob das Protokoll unrichtig ist.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. vom 12. August 1997 gegen den Beschluß des Vorsitzenden der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23. Juli 1997 - 29 T 2297 - wird als unzulässig verworfen.

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