11 U 27/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-09-24, 11 U 27/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-09-24, 11 U 27/97
11 U 27/97Supreme CourtSep 24, 1997
Regest
Schließt sich ein Gericht der einhelligen Rechtsprechung als h.M. an, entscheidet aber entgegengesetzt, weil es die h.M. inhaltlich nicht oder nicht vollständig zur Kenntnis genommen hat, liegt darin ein Verfahrensfehler, der eine Zurückverweisung rechtfertigen kann.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 11 U 27/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-09-24
Aktenzeichen: 11 U 27/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0924.11U27.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: AGBG §§ 9, 11; ZPO § 539
Leitsätze
Schließt sich ein Gericht der einhelligen Rechtsprechung als h.M. an, entscheidet aber entgegengesetzt, weil es die h.M. inhaltlich nicht oder nicht vollständig zur Kenntnis genommen hat, liegt darin ein Verfahrensfehler, der eine Zurückverweisung rechtfertigen kann.
Tenor
Auf die Berufung der Kläger werden das am 31.01.1997 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 154/96 - und das zugrundeliegende Verfahren aufgehoben; die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.
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