Oberlandesgericht Köln, 1997-09-26, 6 U 93/97

6 U 93/97Supreme CourtSep 26, 1997

Regest

1. Das werbliche Angebot eines schweizerischen Unternehmens, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sog. ,Remailing" durchzuführen, verstößt gegen die guten Sitten im Wettbewerb. 2. Zur Interpretation eines Werbeschreibens eines schweizerischen Unternehmens, in dem u.a. - unter Vermeidung des Begriffs ,Remailing" europa- und weltweit kostengünstige Beförderung von Geschäftspost versprochen wird sowie zur Unterlassungshaftung des aussendenden Unternehmens.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 U 93/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-09-26

Aktenzeichen: 6 U 93/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0926.6U93.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 1; PostG § 2

Leitsätze

  1. Das werbliche Angebot eines schweizerischen Unternehmens, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sog. ,Remailing" durchzuführen, verstößt gegen die guten Sitten im Wettbewerb.
  2. Zur Interpretation eines Werbeschreibens eines schweizerischen Unternehmens, in dem u.a. - unter Vermeidung des Begriffs ,Remailing" europa- und weltweit kostengünstige Beförderung von Geschäftspost versprochen wird sowie zur Unterlassungshaftung des aussendenden Unternehmens.

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 10. April 1997 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 14/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.