Oberlandesgericht Köln, 1997-12-11, 22 W 40/97

22 W 40/97Supreme CourtDec 11, 1997

Regest

BGB § 978 II Ein Anspruch auf Finderlohn ist nicht gegeben, wenn ein im Besitz einer Behörde (Museum) befindliches und verloren/gestohlen geglaubtes Bild in öffentlichen Räumen dieser Behörde von einem Dritten aufgefunden wird.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 22 W 40/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-12-11

Aktenzeichen: 22 W 40/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1211.22W40.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Normen: BGB § 978 II

Leitsätze

BGB § 978 II Ein Anspruch auf Finderlohn ist nicht gegeben, wenn ein im Besitz einer Behörde (Museum) befindliches und verloren/gestohlen geglaubtes Bild in öffentlichen Räumen dieser Behörde von einem Dritten aufgefunden wird.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 29.08.1997 - 5 O 174/97 - wird zurückgewiesen.

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