Oberlandesgericht Köln, 1997-12-16, 24 U 100/97

24 U 100/97Supreme CourtDec 16, 1997

Full text

Oberlandesgericht Köln — 24 U 100/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-12-16

Aktenzeichen: 24 U 100/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1216.24U100.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 15. April 1997 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 0 511/96 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung aus dem Räumungstitel durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 DM und im übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe weiterer 14.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden.

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