15 U 51/96•Oberlandesgericht Köln, 1998-01-20, 15 U 51/96
Full text
Oberlandesgericht Köln — 15 U 51/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-01-20
Aktenzeichen: 15 U 51/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0120.15U51.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 1. Februar 1996 – 29 O 214/94 – werden zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Klägerin werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an sie - die Klägerin - über den durch das vorbezeichnete Urteil zuerkannten Betrag hinaus weitere DM 53.025,92 nebst 4% Zinsen seit dem 17. Dezember 1996 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von DM 175.000,00 abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistung darf auch in Form der selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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