Oberlandesgericht Köln, 1998-01-29, 7 U 161/97

7 U 161/97Supreme CourtJan 29, 1998

Full text

Oberlandesgericht Köln — 7 U 161/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-01-29

Aktenzeichen: 7 U 161/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0129.7U161.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. Juni 1997 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 8.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheit kann beiderseits auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse geleistet werden.

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