19 W 8/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-03-18, 19 W 8/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-03-18, 19 W 8/98
19 W 8/98Supreme CourtMar 18, 1998
Regest
Ein Prozeßkostenhilfegesuch ist zurückzuweisen, wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Frage nach Vermögenswerten unvollständig ist, aber Anhaltspunkte für das Vorhandensein nicht angegebener Vermögensgegenstände bestehen.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 19 W 8/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-03-18
Aktenzeichen: 19 W 8/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0318.19W8.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 114 ff.
Leitsätze
Ein Prozeßkostenhilfegesuch ist zurückzuweisen, wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Frage nach Vermögenswerten unvollständig ist, aber Anhaltspunkte für das Vorhandensein nicht angegebener Vermögensgegenstände bestehen.
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 9. Dezember 1997 - 21 0 378/97 - wird zurückgewiesen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.