18 U 172/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-04-30, 18 U 172/97
Full text
Oberlandesgericht Köln — 18 U 172/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-04-30
Aktenzeichen: 18 U 172/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0430.18U172.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 25.06.1997 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts J. wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird dieses Urteil wie folgt abgeändert und neu gefaßt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 296,26 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.12.1994 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 19.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Sicherheit kann auch geleistet werden durch Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes mit Sitz in Deutschland.
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