22 U 260/96•Oberlandesgericht Köln, 1998-06-16, 22 U 260/96
Full text
Oberlandesgericht Köln — 22 U 260/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-06-16
Aktenzeichen: 22 U 260/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0616.22U260.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 21.11.1996 - 7 0 90/96 - abgeändert und insgesamt, wie folgt, neu gefaßt:
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 246.313,13 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19.12.1997 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die jeweiligen Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.