Oberlandesgericht Köln, 1998-06-25, 1 U 20/98

1 U 20/98Supreme CourtJun 25, 1998

Regest

Auch für eine länger dauernde Ersatzteilbeschaffung bei einem ausländischen Fahrzeug steht dem Geschädigten Nutzungsausfallentschädigung zu (hier: Reparaturzeit von 75 Tagen bei amerikanischem Van mit Sonderausstattung)

Full text

Oberlandesgericht Köln — 1 U 20/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-06-25

Aktenzeichen: 1 U 20/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0625.1U20.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Normen: BGB § 249

Leitsätze

Auch für eine länger dauernde Ersatzteilbeschaffung bei einem ausländischen Fahrzeug steht dem Geschädigten Nutzungsausfallentschädigung zu (hier: Reparaturzeit von 75 Tagen bei amerikanischem Van mit Sonderausstattung)

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 15.01.1998 - 15 O 471/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, über den vom Landgericht mit Urteil vom 15.01.1998 - 15 O 471/97 - zuerkannten Betrag hinaus weitere 6.528,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.06.1997 an den Kläger zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.