25 UF 86/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-06-26, 25 UF 86/98
Full text
Oberlandesgericht Köln — 25 UF 86/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-06-26
Aktenzeichen: 25 UF 86/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0626.25UF86.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 06.03.1998 - 32 F 256/97 - zu Ziffer 3 (Versorgungsausgleich) teilweise wie folgt abgeändert:
Von dem Versicherungskonto des Antragsgegners bei der Bun-desversicherungsanstalt für Angestellte Nr. X werden auf das Versicherungskonto der Antragstellerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Nr. Y. Rentenantwartschaften aus der Ehezeit, die am 31.08.1997 beendet war, in Höhe von 547,69 DM monatlich übertragen.
Dieser Monatsbetrag ist in Entgeltpunkte umzurechnen.
Hinsichtlich der Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung bei den weiteren Verfahrensbeteiligten zu 2. und 3. wird die gemäß Ziffer 4. der notariellen Urkunde des Notars Dr. S. in L. vom 03.03.1998 zu Ur. Nr. x/1998 beurkundete Scheidungsfolgevereinbarung zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich genehmigt, wonach der schuldrechtliche Versorgungsausgleich durchzuführen ist.
Den Parteien bleibt vorbehalten, den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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