Oberlandesgericht Köln, 1998-07-06, 19 W 54/97

19 W 54/97Supreme CourtJul 6, 1998

Regest

Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung ist unabhängig von einer polizeilichen Ummeldung unwirksam, wenn der getrennt von seiner Familie lebende Zustellungsempfänger zum Zeitpunkt der Zustellung eine andere Wohnung genommen hatte und entsprechende Nachsendeanträge bestanden.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 19 W 54/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-07-06

Aktenzeichen: 19 W 54/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0706.19W54.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 181, 182

Leitsätze

Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung ist unabhängig von einer polizeilichen Ummeldung unwirksam, wenn der getrennt von seiner Familie lebende Zustellungsempfänger zum Zeitpunkt der Zustellung eine andere Wohnung genommen hatte und entsprechende Nachsendeanträge bestanden.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluß der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23.6.1997 - 7 O 188/96 - aufgehoben und die Sache mit der Maßgabe an das Landgericht zurückverwiesen, daß der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 18.12.1996 nicht als unzulässig zu verwerfen ist. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

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