Oberlandesgericht Köln, 1998-10-02, 19 U 27/98

19 U 27/98Supreme CourtOct 2, 1998

Regest

Der Bürge wird gegenüber dem Gläubiger gem. § 776 BGB frei, wenn dieser ihm wirksam übereignetes Sicherungsgut an den Konkursverwalter freigibt, obwohl er sich selbst hieraus hätte befriedigen können.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 19 U 27/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-10-02

Aktenzeichen: 19 U 27/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1002.19U27.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: BGB § 776

Leitsätze

Der Bürge wird gegenüber dem Gläubiger gem. § 776 BGB frei, wenn dieser ihm wirksam übereignetes Sicherungsgut an den Konkursverwalter freigibt, obwohl er sich selbst hieraus hätte befriedigen können.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8.1.1998 - 20 O 398/97 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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