Oberlandesgericht Köln, 1999-02-24, 26 U 11/98

26 U 11/98Supreme CourtFeb 24, 1999

Full text

Oberlandesgericht Köln — 26 U 11/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-02-24

Aktenzeichen: 26 U 11/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0224.26U11.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 18.02.1998 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Land-gerichts Bonn - 13 0 372/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 12.000,00 abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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