2 Ws 97-98/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-04-13, 2 Ws 97-98/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-04-13, 2 Ws 97-98/99
2 Ws 97-98/99Supreme CourtApr 13, 1999
Regest
Die Tathandlung des Kapitalanlagebetruges (§ 264 a StGB) durch Verbreitung gedruckter Prospekte ("Prospekttäuschung") ist mit dem Abschluss der Verbreitungshandlungen beendet. Zu diesem Zeitpunkt - und nicht erst mit der Zeichnung oder Zahlung durch Kapitalanleger - beginnt die Strafverfolgungsverjährung.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 97-98/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-04-13
Aktenzeichen: 2 Ws 97-98/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0413.2WS97.98.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StGB §§ 78 a, 264 a
Leitsätze
Die Tathandlung des Kapitalanlagebetruges (§ 264 a StGB) durch Verbreitung gedruckter Prospekte ("Prospekttäuschung") ist mit dem Abschluss der Verbreitungshandlungen beendet. Zu diesem Zeitpunkt - und nicht erst mit der Zeichnung oder Zahlung durch Kapitalanleger - beginnt die Strafverfolgungsverjährung.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die den Angeschuldigten hier entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.