20 U 144/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-05-28, 20 U 144/98
Full text
Oberlandesgericht Köln — 20 U 144/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-05-28
Aktenzeichen: 20 U 144/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0528.20U144.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. Mai 1998 - 16 O 676/97 - unter Klageabweisung und Zurückweisung der Berufung im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 69.124,27 DM zzgl. 4 % Zinsen seit dem 1. August 1998 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 95 % und die Kläger zu 5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung von 87.500,00 DM abzuwenden, sofern ein Kläger nicht vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe erbringen. Die sicherungen können von den Parteien auch durch selbstschuldnerische Bürgschaften einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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