Oberlandesgericht Köln, 1999-06-16, 5 U 160/97

5 U 160/97Supreme CourtJun 16, 1999

Full text

Oberlandesgericht Köln — 5 U 160/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-06-16

Aktenzeichen: 5 U 160/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0616.5U160.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin und die Anschlußberufung des Beklagten gegen das am 30. Juli 1997 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 25 O 128/94 - werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 98% und der Beklagte zu 2% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Klägerin wird gestattet, eine Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.