6 U 88/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-10-22, 6 U 88/99
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 88/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-22
Aktenzeichen: 6 U 88/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1022.6U88.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.03.1999 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 41 O 209/98 - teilweise abgeändert und insge-samt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.360,00 DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 27.11.1998 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden In-stanzen haben der Kläger 10 %, die Beklagte 90 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die mit diesem Urteil für die Beklagte verbundene Beschwer wird auf 32.000,00 DM, die des Klägers auf 3.099,82 DM festgesetzt.
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