16 W 28/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-11-17, 16 W 28/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-11-17, 16 W 28/99
16 W 28/99Supreme CourtNov 17, 1999
Regest
Das rechtliche Interesse für die Einleitung eines Beweisverfahrens fehlt, wenn der Antragsteller seine Darlegungslast durch das Gutachten ersetzen und erst durch den Sachverständigen ermitteln lassen will, ob ihm durch ein bestimmtes Ereignis überhaupt irgendein Schaden entstanden ist.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 W 28/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-11-17
Aktenzeichen: 16 W 28/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1117.16W28.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: ZPO § 485
Leitsätze
Das rechtliche Interesse für die Einleitung eines Beweisverfahrens fehlt, wenn der Antragsteller seine Darlegungslast durch das Gutachten ersetzen und erst durch den Sachverständigen ermitteln lassen will, ob ihm durch ein bestimmtes Ereignis überhaupt irgendein Schaden entstanden ist.
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 03.09.1999 - 1 OH 26/99 - wird zurückgewiesen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.