14 UF 55/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-11-18, 14 UF 55/99
Full text
Oberlandesgericht Köln — 14 UF 55/99 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-18
Aktenzeichen: 14 UF 55/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1118.14UF55.99.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 11.2.1999 (53 F 82/98) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
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Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an den Kläger einen Unterhaltsrückstand von 26.633,48 DM für die Zeit bis zum 31.10.1998 nebst 4 % Zinsen seit dem 26.10.1998 zu zahlen.
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Der Beklagte wird weiter unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an den Kläger beginnend ab 1.11.1998 einen monatlichen Unterhalt von 4320,- DM zu zahlen abzüglich für die Zeit vom 1.11.1998 bis einschließlich Oktober 1999 jeweils monatlich geleisteter 3700,- DM.
Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben der Kläger 2/3 und der Beklagte 1/3 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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